Wiegner & Andreu legt Wert auf eine termingerechte und effiziente Beratung hinsichtlich aller zivilrechtlicher Mandate. Dabei sind wir bestrebt, in allen streitigen Angelegenheiten ein Anrufen der Gerichte zu vermeiden, um so das Entstehen vermeidbarer Kosten zu unterbinden. Sollte jedoch eine gütliche Einigung nicht erzielt werden können vertreten wir Ihre Interessen gerne sowohl vor spanischen als auch vor deutschen Gerichten.

Darüber hinaus sind wir beratend tätig. So beispielsweise bei Firmengründungen in Spanien, bei denen wir neben einer umfassenden Beratung auch die Erledigung der Formalia einer Firmengründung anbieten können. Selbstverständlich übernehmen wir auf Wunsch auch die dauernde rechtliche Betreuung der Neugründung.

Das Beratungsangebot von Wiegner & Andreu ist aber nicht auf den gesellschaftsrechtlichen Bereich beschränkt, sondern erstreckt sich vielmehr über das gesamte Zivilrecht. Vertragsgestaltung oder Beratung in Immobilienangelegenheiten in Spanien sind dafür nur zwei weitere Beispiele.